BFSG 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht.

Diese Regeln gelten.

28. Juni 2025. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das: Websites, Shops und digitale Services müssen barrierefrei werden. Alle Menschen sollen künftig gleichberechtigt auf digitale Angebote zugreifen können – egal, ob sie Screenreader, Sprachsteuerung oder alternative Eingabegeräte nutzen. 

Das Gesetz stellt hohe Anforderungen. Besonders an Anbieter von Online-Dienstleistungen und Online-Shops, wo Verbraucher*innen direkt Verträge abschließen. Wer bisher keine Berührungen mit barrierefreier Gestaltung hatte, sollte jetzt handeln.

Die gute Nachricht: Nicht alle sind gleich stark betroffen.

B2C vs. B2B

Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Angebote an Verbraucher*innen richten. Online-Shops, Buchungsportale, Self-Service-Terminals – hier gelten die Vorgaben in vollem Umfang. Inklusive Barrierefreiheitserklärung und Nachweis der technischen Standards.

Reine B2B-Plattformen bleiben außen vor. Voraussetzung: Der Zugang ist klar auf Geschäftskunden beschränkt. Wie sich das nachweisen lässt? Zum Beispiel durch eindeutige Login-Beschränkungen, klare Website-Hinweise und eine dokumentierte Zielgruppendefinition.

Kompliziert machen es die Graubereiche. B2B-Angebote mit offenen Informationsportalen, Kontaktformularen, Demo-Zugängen oder Whitepaper-Downloads können unter das BFSG fallen. Auch B2B2C-Modelle erfordern eine genaue Prüfung.

Die Faustregel: Können Verbraucher*innen faktisch auf Ihre Services zugreifen? Dann gelten BFSG-Anforderungen.

KLEINSTUNTERNEHMEN HABEN GLÜCK.

Weniger als zehn Mitarbeitende? Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro? Dann sind Sie befreit. Das Gesetz will kleine Betriebe entlasten, die technische Anpassungen kaum stemmen können.

Beispiel: Ein Friseursalon mit acht Angestellten und einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro fällt klar unter diese Ausnahme.

HR-PORTAL: DER SONDERFALL.

Bewerbungsprozesse fallen nicht automatisch unter das BFSG. Rechtlich handelt es sich um keine Verbraucherverträge.

 Läuft die Bewerbung aber über eine öffentliche Website oder Jobportale, greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Bewerber*innen dürfen nicht durch mangelnde Zugänglichkeit benachteiligt werden. Das AGG macht die Grundsätze der Barrierefreiheit damit wieder verbindlich.

Wichtig: Die BFSG-Übergangsregelung gilt hier nicht. Sobald eine Stellenanzeige online oder ein Formular nutzbar ist, muss der gesamte Bewerbungsbereich barrierefrei sein.

Was droht bei Verstößen?

Die Sanktionen des BFSG sind nicht zu unterschätzen. Die Landesbehörden für Marktüberwachung führen Stichproben durch oder gehen Beschwerden nach. Verstöße werden dabei mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet.

Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, welche Barrierefreiheits-Maßnahmen sie umgesetzt haben. Dokumentation ist Pflicht.

DIE TECHNISCHEN STANDARDS.

Das BFSG orientiert sich an den WCAG 2.1 AA-Standards. Diese definieren, wie man barrierefreie digitale Angebote gestalten muss.

Nützliche Prüftools: WAVE Accessibility Tool, BITV-Test, WCAG Quick Reference.

Unser Fazit:

Das BFSG schafft neue Compliance-Anforderungen, aber auch strategische Chancen. Denn barrierefreie digitale Touchpoints können Reichweite und Conversion-Rate erhöhen.

Entscheidend ist eine strukturierte Herangehensweise: Betroffene Bereiche ermitteln, technische Standards umsetzen, Dokumentation sichern.

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE FÜR B2C-ANBIETER:

– Zielgruppe und Zugänge dokumentieren
– WCAG-2.1-AA-Anforderungen umsetzen
– Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
– Feedback-Kanal einrichten
– Dokumentation sichern

Die nächsten Schritte für B2B-Anbieter:

– Zielgruppe und Zugänge dokumentieren
– Offene Schnittstellen, Formulare und Downloads prüfen
– HR-Portale wie B2C behandeln
– Internes Compliance-Memo zur BFSG-Abgrenzung anlegen
– Gesetzliche Entwicklungen beobachten

UNSER ANGEBOT:

Das BFSG betrifft nicht nur Design und Technik. Es geht auch um rechtliche Sicherheit und eine strategische Ausrichtung.

Wir analysieren Ihre Websites, Shops und Portale, prüfen die Barrierefreiheit nach WCAG-Standards und begleiten die Umsetzung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheitserklärung. Denn eine Idee ist nur dann gut, wenn sie für alle funktioniert.

Schon barrierefrei?

Gemeinsam entwickeln wir Ihre BFSG-Strategie.

 

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